Garantiebedingungen
1. Allgemeines
Alle unsere Produkte entstehen mit echter Leidenschaft für Massivholz – aus hochwertigen Materialien, mit handwerklicher Präzision und viel Liebe zum Detail. Jede Fensterbank und Mauerabdeckung, jede Tisch- und Waschtischplatte, jeder Handlauf und jede Gardinenstange, sowie alle anderen Massivholzprodukte werden einzeln geprüft, bevor sie unsere Fertigung verlassen. Holz lebt, atmet und passt sich seinen Umgebungsbedingungen an – und genau das macht jedes Stück zu einem Unikat.
Trotz unserer sorgfältigen Herstellung kann es in seltenen Fällen zu Mängeln kommen. Sollte ein Massivholzprodukt einen Fehler aufweisen, gewähren wir dir zusätzlich zur zweijährigen gesetzlichen Gewährleistungspflicht (§§ 434 ff. BGB) unter bestimmten Bedingungen eine freiwillige 5-jährige Herstellergarantie.
Diese Garantie wird von der AboutWood GmbH, Trichterbecherweg 2, 49429 Visbek, Deutschland, für die unten genannten Maßanfertigungen übernommen. Sie gilt unbeschadet der zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG), sowie in Fällen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
Das bedeutet für dich: Deine gesetzlichen Rechte als Kunde – gerade bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, die durch unsere Produkte entstehen sowie durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits – bleiben immer vollständig bestehen, unabhängig von unserer freiwilligen Garantie.
2. Geltungsbereich und Garantiezeit
Unsere Herstellergarantie gilt ausschließlich für Lieferungen innerhalb der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland.
Sie gilt für folgende Maßanfertigungen: Fensterbänke, Aufsatzfensterbänke, Gardinenstangen, Waschtischplatten, Handläufe, Tischplatten, Mauerabdeckungen, die ab dem 15. Oktober 2025 (Kaufbeleg) erworben wurden.
Weil wir überzeugt sind, dass Massivholz und echtes Tischlerhandwerk jahrelang Freude bereiten soll, gewähren wir für die oben genannten Produkte, neben der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung eine Herstellergarantie von 5 Jahren ab dem Kaufdatum.
3. Garantieumfang
Die Garantie umfasst ausschließlich Mängel, die nachweislich auf Material- oder Fertigungsfehler zurückzuführen sind (§ 434 BGB). Dazu zählen insbesondere:
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Risse oder Brüche im Holz, die bei üblicher Nutzung im Innenbereich und normalem Wohnklima und nicht auf äußere Gewalteinwirkung, unsachgemäße Behandlung oder fehlende Pflege zurückzuführen sind,
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Abplatzungen oder Delaminierungen von verleimten oder beschichteten Elementen und Oberflächen,
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offensichtliche Verarbeitungsmängel, die bereits bei Lieferung vorlagen.
Liefermängel: Erhältst du bei Lieferung und im unbenutzten Zustand bereits ein mangelhaftes oder falsches Produkt, muss dies unverzüglich nach Erhalt gemeldet werden. So können wir eine schnelle Bearbeitung gewährleisten und eine Ersatzlieferung veranlassen.
Mängel im Verlauf des Gebrauchs: Tritt ein Mangel erst während der Nutzung innerhalb des Garantiezeitraums auf, erfolgt die Behebung durch:
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Ersatzlieferung eines identischen oder vergleichbaren Produkts,
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Nachbesserung und Reparatur am vorhandenen Produkt,
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oder alternativ eine (Teil-)Erstattung des Kaufpreises, wenn Nachbesserung nicht möglich ist.
Da Holz ein Naturprodukt ist, können Ersatzlieferungen in Maserung, Farbe oder Form leicht vom Original abweichen. Gerade darin stecken aber auch der besondere Charme und Charakter einer Fensterbank oder Tischplatte aus Massivholz – kein Stück gleicht dem anderen.
4. Voraussetzungen für unseren Garantieanspruch
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Offensichtliche Mängel, die bereits bei Lieferung bestehen, müssen vor der Montage gemeldet werden.
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Ein während bestimmungsgemäßen Gebrauchs entstandener Mangel muss uns unverzüglich nach Feststellung, spätestens jedoch innerhalb von 2 Monaten schriftlich gemeldet werden.
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Der Original-Kaufbeleg oder die Rechnung muss vorgelegt werden.
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Aussagekräftige Fotos, die das betroffene Produkt und den Mangel klar zeigen, sind einzureichen.
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Eine sachgerechte Montage im bestimmungsgemäßen Gebrauch schließt den Garantieanspruch nicht aus.
5. Ausschlüsse von der Garantie
Von der Garantie sind ausgeschlossen:
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Produkte, die eigenmächtig verändert wurden wie z. B. durch Kürzen, Sägen, Schleifen, Lackieren, sofern diese Veränderungen nicht vorab mit unserem Kundensupport abgesprochen und von uns freigegeben wurden,
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durch unsachgemäße Lagerung, Montagefehler oder falsche Verwendung entstandene Schäden,
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Produkte, die an Orten genutzt und montiert wurden, die nicht den Bedingungen eines Wohnraums entsprechen (z. B. Außenbereiche oder dauerhaft feuchte Räume mit Luftfeuchtigkeit über 65 %),
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Schäden durch Witterung,
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holztypische Eigenschaften wie Quellen, Schwinden, Farbveränderungen durch Sonneneinstrahlung oder UV-Licht, Harzaustritt, Astbildung oder Veränderungen durch natürliche Alterung,
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normale Abnutzung im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs,
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Geschenke oder als Kulanz überlassene Produkte,
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Produkte, die über nicht autorisierte Drittanbieter erworben wurden.
6. Individualisierte Produkte
Für individualisierte Produkte wie Schneidebretter, Kochfeldabdeckungen oder ähnliche Artikel aus Massivholz, die nicht explizit unter 2. genannt wurden, gilt ausschließlich die gesetzliche Gewährleistung gemäß §§ 434 ff. BGB.
Unsere freiwillige Herstellergarantie im Sinne der oben genannten Bedingungen wird für diese Produkte nicht gewährt.
Falschlieferungen, Transportschäden oder andere Mängel sollten uns unverzüglich nach Erhalt mitgeteilt werden, um eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten.
Bitte beachte: Eine bereits bestimmungsgemäß benutzte Ware (z. B. Schneidebrett mit Schnittspuren oder Verfärbungen) kann im Fall einer Falschlieferung nicht mehr gegen das ursprünglich bestellte Produkt umgetauscht werden, da uns dann eine Rückführung in den Neuzustand und ein erneuter Verkauf desselben Produktes nicht möglich ist.
Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte (§§ 434 ff. BGB) – insbesondere bei Material- oder Herstellungsfehlern – bleiben hiervon jedoch unberührt.
7. Ersatz für bereits ersetzte Produkte
Ein Anspruch auf wiederholten Ersatz (also einen Ersatz für das Ersatzprodukt“) besteht im Rahmen der freiwilligen Garantie nur eingeschränkt. Dies berührt jedoch nicht die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers auf Nacherfüllung nach § 439 BGB.
Das bedeutet für dich: Hat dein Ersatzprodukt einen Mangel, prüfen wir deinen Fall nach Meldung selbstverständlich sorgfältig. Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist (2 Jahre ab dem ursprünglichen Kaufdatum, Nachweis durch Kaufbeleg oder Rechnung) hast du für alle bei uns gekauften Produkte immer Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatz. Unsere freiwillige 5-Jahres-Herstellergarantie geht für die oben genannten Maßprodukte sogar noch darüber hinaus – allerdings läuft sowohl die gesetzliche Gewährleistungsfrist wie auch unsere freiwillige Garantie immer ab dem Datum deines ersten Kaufs. Für ein Ersatzprodukt beginnt daher kein neuer Garantiezeitraum – die Garantiezeit bleibt einheitlich beim ursprünglichen Kaufdatum bestehen.
8. Geltendmachung der Garantie
Deine Reklamation kannst du über unser Kontaktformular oder per E-Mail an info@aboutwood.de geltend machen. Bitte sende uns dafür:
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eine Beschreibung des Mangels,
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den Kaufnachweis (Rechnung oder Lieferschein),
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aussagekräftige Fotos des Produkts und des Schadens.
Die Rücksendung sowie der Ersatz erfolgt im Garantiefall nach Absprache und ausschließlich auf unsere Kosten.
9. Weitergabe oder Schenkung
Gibst du ein Produkt weiter oder verschenkst es, kann die Garantie nur geltend gemacht werden, wenn uns die vollständigen Original-Kaufdaten (Name, Adresse, Bestellnummer, Rechnungsnummer) vorgelegt werden.
Beispiel: Kunde 1 kauft das Produkt und schenkt es Kunde 2. Kunde 2 kann bei Vorlage der vollständigen Kaufdaten von Kunde 1, sowie erfüllten Garantiebedingungen, reklamieren.
10. Gesetzliche Rechte (§ 477 BGB)
Unabhängig von unserer freiwilligen, 5-jährigen Garantie bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte uneingeschränkt weiter. Kunden können nach §§ 437, 438 BGB insbesondere Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz geltend machen.
11. Haftung (§ 309 Nr. 7 BGB)
Die Garantie begründet keinen Anspruch auf Entschädigung oder Ersatz von Folgeschäden oder sonstigen Vermögensschäden.
Davon ausgenommen sind zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG, § 1 ff.), sowie Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Aboutwood beruhen (§ 309 Nr. 7 BGB).
Das heißt für dich: Die Aboutwood Garantie deckt ausschließlich das maßgefertigte Produkt selbst ab – nicht aber mögliche Folgeschäden wie beschädigte Dekoration oder zusätzlich entstandene Kosten. Für deine eigene Sicherheit gilt jedoch immer: Solltest du durch ein mangelhaftes Produkt verletzt werden oder uns ein grober Fehler unterlaufen, haften wir selbstverständlich in vollem gesetzlichen Umfang.
12. Verjährung
Die Ansprüche aus unserer freiwilligen Garantie verjähren spätestens 6 Monate nach Ablauf der Garantiefrist. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte (§§ 437 ff. BGB) bleiben hiervon jedoch unberührt.